Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ab dem 01.12.2021 für alle bereits abgeschlossenen und zukünftigen Verträge.

 

  1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die sewikom GmbH, Unter der Schirmeke 3, 37688 Beverungen

(im Folgenden sewikom genannt), und der Kunde.

  1. Vertragsgegenstand und Standardleistung

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Bestellformular, den Produktdatenblättern gem. TK-Transparenzverordnung, sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) die Überlassung der Produkte mit einem IP-basiertem Anschluss als Standardleistung zur Nutzung als Internetzugang und gegebenenfalls als zusätzlichen Telefonanschluss.

Die Produkte richten sich an Kunden mit privatem Nutzungsprofil und gelten daher nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing- und Marktforschungsdienstleistungen. Die Produkte finden ferner keine Anwendung für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen. Sofern im, vom Kunden gewählten, Tarif ein Leihgerät (Router) enthalten ist, besteht Einigkeit der Vertragsparteien darüber, dass das Leihgerät im Eigentum der sewikom verbleibt und bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand, vollständig inkl. sämtlichem Zubehör an sewikom zurückzugeben ist. Während der Vertragslaufzeit darf der Kunde das zur Verfügung gestellte Leihgerät unentgeltlich nutzen. Das Risiko für Untergang, Beschädigung (insbesondere durch Überspannung/Blitzschlag) oder außergewöhnliche Verschlechterung des Leihgerätes liegt beim Kunden. Aufwendungen für Reparaturen/Ersatz, Wartung und Instandhaltung des Leihgerätes sind vom Kunden zu veranlassen und zu tragen. Materialfehler und Abnutzung bei bestimmungsgemäßem und pfleglichem Gebrauch sind hiervon ausgenommen. Kommt der Kunde nach Vertragsende oder bei Tarif- oder Produktwechsel seiner Rückgabepflicht für das Endgerät nicht nach, oder kann er es nur unvollständig oder beschädigt zurückgeben, ist sewikom berechtigt dem Kunde den entstandenen Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Neupreises des Gerätes gem. der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

Gem. TK-Transparenzverordnung vom 01.12.2016 wird der Kunde auf die Veröffentlichung der vorgeschriebenen Produktdatenblätter vor Vertragsabschluss, sowie auf die jeweiligen vorvertraglichen Informationen gemäß § 54 TKG hingewiesen. Diese sind im Internet unter der Adresse www.sewikom.de jederzeit abrufbar oder werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zugestellt. Die Produktdatenblätter werden zusätzlich Vertragsbestandteil.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Schaltterminbestätigung, bzw. der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch sewikom zustande. Die Mindestlaufzeit beginnt ab Bereitstellung der Leistung durch sewikom.

3.1 Kaution, Stellung von Sicherheiten

sewikom ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer unverzinslichen Kaution in Geld oder Bankbürgschaft eines deutschen Bankinstitutes oder Vorkasse abhängig zu machen, insbesondere wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. sewikom ist von der Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde eine verlangte Sicherheit nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. sewikom ist berechtigt sich nach dreimaliger Mahnung aus der gestellten Kaution zu befriedigen. Der Kunden ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch sewikom die Kaution auf den ursprünglichen Betrag wieder aufzufüllen. Ist die Kaution verbraucht, ist sewikom unbeschadet weiterer Rechte berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Rechte der sewikom über Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung (Punkt 9.2.b)) bleiben unberührt.

Gleichwohl kann der Kunde von sewikom verlangen die Leistungen auf Grundlage einer Vorkassenvereinbarung („Pre-Paid“) zu erbringen. Auf Grund des damit einhergehenden erhöhten Abrechnungsaufwandes ist sewikom berechtigt hierfür einen angemessenen Zuschlag zu den vereinbarten Entgelten zu verlangen. Nach Vertragsende und Nichtbestehen weitere Forderungen gegen den Kunden, gibt sewikom den nicht verbrauchten Teil der Kaution durch Banküberweisung unverzüglich an den Kunden heraus.

  1. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

  1. a) Es ist ein SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift deren Grund sewikom nicht zu vertreten hat, hat der Kunde sewikom die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 5,00 € pro Vorgang gilt als vereinbart. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass sewikom ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. sewikom behält sich vor gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.
  2. b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere

– nicht zum Zwecke der in Ziffer 2 aufgeführten Tätigkeiten.

– dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme.

– darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 Strafgesetzbuch – StGB -).

– dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des §184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von sewikom schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

– ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für sewikom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.

– dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.

– sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

  1. c) Sofern der Kunde Rechnung nicht per Papier und Post oder per Email erhält, hat er mindestens einmal monatlich seine Rechnung im sewikom-Kundenprotal abzurufen.
  2. d) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern von sewikom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.
  3. e) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie der ggf. erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten des Kunden bereitzustellen.
  4. f) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von sewikom oder von sewikom beauftragten Dritten ausgeführt werden.
  5. g) Die Bestandteile des Netzes von sewikom sind nicht durch übermäßige Inanspruchnahme des Anschlusses zu überlasten.
  6. h) Vor Inanspruchnahme der Anrufweiterschaltung oder automatischen Email-Weiterleitung ist sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses bzw. Email-Postfaches, zu dem die Anrufe bzw. Emails weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
  7. i) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort / Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
  8. j) sewikom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der o.g. Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der o.g. Produkte verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von sewikom.
  9. k) Es ist nicht gestattet, die von sewikom zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zweckes in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von sewikom. Die Inhalte können und dürfen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland abgerufen werden.

4.2 sewikom ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach Ziffer 4.1 b) und 4.1 k) die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Preise zu zahlen. Für die Sperre und deren Aufhebung wird ein Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes nach Zeitgebühr gem. Preisliste berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass die der sewikom entstandenen Kosten geringer ausfallen oder gar nicht entstanden sind.

5 Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die o.g. Produkte Dritten gänzlich oder in Teilen zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den laufenden Monat im Voraus zu zahlen. Danach sind diese Preise jeweils wieder monatlich im Voraus am ersten eines Monats zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, z.B. bei Vertragsbeendigung, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.

6.2 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

6.3 Als Zahlungsart wird SEPA-Lastschrifteneinzug vereinbart. Abweichende Zahlungsarten sind schriftlich zu vereinbaren und können mit einem zusätzlichen Entgelt versehen sein. sewikom bucht den Rechnungsbetrag frühestens am auf den Tag der Rechnungsstellung folgenden Bankarbeitstag vom vereinbarten Konto ab. Der Kunde erhält die Rechnung elektronisch per E-Mail an die im Bestellformular angegebene Kontaktemailadresse oder auf andere Weise elektronisch bereit gestellt. Hier gilt die Rechnung als zugegangen, wenn sie per Mail an die Kontaktemailadresse versendet wurde. Eine nicht eingelöste Lastschrift kann in Übereinstimmung mit den SEPA-Regelungen nicht erneut eingezogen werden. Der Kunde hat in diesem Fall den Lastschriftenbetrag zzgl. etwaiger weiterer angeforderter Kostenpositionen per Überweisung oder in Bar zu entrichten, wobei hierdurch Leistungsgebühren für abweichende Zahlungsart gem. Preisliste berechnet werden können.

Hinweise zum SEPA-Lastschriftenmandat:

Gem. den SEPA-Regelungen werden Sie hiermit über die Termine des Lastschrifteneinzugs unterrichtet. Die Zahlungen werden jeweils am, auf das Rechnungsdatum folgenden Bankarbeitstag per Lastschrift eingezogen. Die erste Rechnung wird an dem Tag, der auf die erfolgreichen Anschaltung folgt, erstellt (Bill-Date), frühestens am, auf den mitgeteilten Schalttermin folgenden Bankarbeitstag. Folgende Rechnungen werden jeweils am ersten Tag des Monats erstellt. Mit Übersendungen der Auftragsbestätigung gelten die Mitteilungspflichten des Gläubigers hinsichtlich der Ankündigungsfristen des Lastschrifteneinzugs als erfüllt. Für andere Zahlungsarten als dem Lastschrifteneinzug oder Zweitlastschriften können zusätzliche Gebühren gem. Preisliste erhoben werden.

6.4 Mahnung /Mahnkosten

Für jede, dem Kunden übersandte, Mahnung wird ein vom Kunden an sewikom zu zahlender pauschaler Schadenersatz in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben vereinbart. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass der sewikom ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Mahnungen werden nicht als Sammelmahnungen sondern jeweils einzeln pro Rechnung erstellt.

6.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

7 Beanstandungen

Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen Preise oder nutzungsabhängigen Preisen von sewikom sind umgehend nach Zugang der Rechnung an sewikom zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum bei sewikom eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

8.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

8.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen sewikom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

8.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen sewikom zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder anderer öffentlichen Abgaben und Steuern veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.

8.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte wesentliche Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen, zu. Kündigt der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

9 Verzug

9.1 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am 5. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von sewikom gutgeschrieben ist, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt einer etwaig erfolgten Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat. Ist der Kunde mit widerholten Zahlungsverpflichtungen von in Summe mindestens 100 Euro in Verzug, kann sewikom den Anschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 61 TKG kostenpflichtig sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Für die Sperre und deren Aufhebung wird ein Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes nach Zeitgebühr gem. Preisliste berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass die der sewikom entstandenen Kosten geringer ausfallen oder gar nicht entstanden sind.

9.2 Kommt der Kunde

  1. a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
  2. b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für einen Monat erreicht, in Verzug, so kann sewikom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall hat der Kunde für die restliche reguläre Vertragslaufzeit einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung an sewikom zu zahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der, der sewikom entstehende Schaden, geringer ausfällt oder gar kein Schaden entsteht.

9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt sewikom vorbehalten.

10 Haftung

10.1 Für Schäden auf Grund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet sewikom nach den Regelungen des TKG.

10.2 Im Übrigen haftet sewikom bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.

10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sewikom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn sewikom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn sewikom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet sewikom bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 10.3 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

11 Vertragslaufzeit/Kündigung

11.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung beträgt 24 Monate ab dem Datum der Bereitstellung der Leistung durch sewikom.

Ein spezieller Tarif wird dem Kunden mit einer Laufzeit von 12 Monaten grundsätzlich vor Vertragsabschluss angeboten. Tarifierungsgrundlage ist das, zum, vom Kunden gewählten Tarif, gehörige Produktinformationsblatt.

Die Vertragslaufzeiten verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht von einer der beiden Vertragsparteien rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wurde.

Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit bzw. der Laufzeitverlängerung, frühestens zu deren Ablauf kündbar. Die Kündigung muss sewikom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem die jeweilige Vertragslaufzeit endet, in Textform zugehen. Die Beweislast für die Zustellung der Textmitteilung liegt beim Versender. Es wird daher ausdrücklich die Kündigung schriftlich per Post (Einschreiben/Rückschein) empfohlen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch und ohne weitere Erklärung auf unbestimmte Zeit mit einer jederzeitigen Kündigungsfrist von einem Monat. Ausnahmen von der Mindestlaufzeit sind schriftlich zu vereinbaren und im Bestellblatt zu dokumentieren. Tarif- und Produktwechsel in höherwertigere Tarife sind jederzeit auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, wobei bei Produktwechseln gegebenenfalls ein erneutes Installationsentgelt berechnet wird. Tarif- und Produktwechsel in minderwertigere Tarife sind grundsätzlich erst nach Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit oder in Ausnahmefällen durch Zahlung eines zusätzlichen Einmalentgeltes möglich.

11.2 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen sind für beide Vertragspartner zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes kündbar. Die Kündigung muss sewikom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen.

11.3 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. In diesem Fall hat der Kunde für die restliche reguläre Vertragslaufzeit einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung an sewikom zu zahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der, der sewikom entstehende Schaden, geringer ausfällt oder gar kein Schaden entsteht.

11.4 Die von sewikom geschuldete Leistung besteht in der Erbringung einer physikalischen Anschlussgeschwindigkeit am Hausübergabepunkt (APL) und ausdrücklich nicht in der Bereitstellung einer dedizierten Übertragungsgeschwindigkeit zu einzelnen oder mehreren Gegenstellen im Internet. Die physikalische maximale Anschlussbandbreite eines FTTC-Anschlusses ist dabei abhängig von den physikalischen Gegebenheiten der Teilnehmeranschlussleitung (letzte Meile/FTTC) und kann vor Vertragsabschluss nur näherungsweise berechnet werden. Im laufenden Betrieb eines FTTC-Anschlusses ist eine dynamische Anpassung der Anschlussgeschwindigkeit (Raten-adaptive-Schaltung) abhängig von den physikalischen Betriebsparametern innerhalb der Kupferkabel als normal anzusehen und stellt keinen Mangel da.

Die normalen und mangelfreien Anschlussbandbreitenkorridore für die speziellen Produkte finden Sie jeweils in den Produktinformationsblättern.

 

Die tatsächlich zu realisierende Datenübertragungsgeschwindigkeit im Internet ist von einer Vielzahl externen Faktoren abhängig, die sämtlich nicht im Verantwortungs- und Beeinflussungsbereich von sewikom liegen und kann daher auch nur einen Bruchteil der o.g. Anschlussbandbreitenkorridore betragen. Gem. Transparenzverordnung vom 01.12.2016 wird der Kunde hiermit auf die Möglichkeit der Prüfung des aktuellen Datenübertragungsdurchsatzes im Internet gegen die Server der Bundesnetzagentur hingewiesen. Der Test ist aufrufbar über www.breitbandmessung.de

11.5 Verlegt der Kunde als privater Endverbraucher im Sinne des Gesetzes oder als Kleinst- oder Kleinunternehmen gem. TKG seinen bisher von sewikom versorgten Hauptwohnsitz/Geschäftssitz in einen nicht von sewikom versorgten Bereich, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Wohnsitz-/Geschäftssitzverlegung oder zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zu, auch dann, wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde. Der Kunde hat durch Vorlage einer neuen amtlichen Meldebescheinigung oder im Falle des Klein- oder Kleinstunternehmen durch entsprechende andere geeignete Nachweise (z.B. Registerauszug) den Umzug nachzuweisen. Gelingt dem Kunden der Nachweis des Umzuges nicht innerhalb von einem Monat nach dem Termin an dem die Kündigung wirksam werden sollte, ist die Kündigung auf Grund von Umzug gem. § 60 TKG, unwirksam.

War dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt, dass er während der vereinbarten Mindestlaufzeit seinen Hauptwohnsitz/Geschäftssitz verlegen würde, kommt diese Klausel nicht zur Anwendung – der Kunde kann in diesen Fällen einen Vertrag ohne Mindestlaufzeitvereinbarung schließen, durch den zusätzliche Kosten entstehen. Auf Anforderung von sewikom hat der Kunde durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft zu machen, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Kenntnis von der geplanten Verlegung des Hauptwohnsitzes/Geschäftssitzes hatte.

  1. Endgerät (freie Routerwahl)

Grundsätzlich liegen der Betrieb und die, gemäß den anerkannten Regeln der Technik, ordnungsgemäße Absicherung des Endgerätes (Router) einzig im Verantwortungsbereich des Endkunden. Der Punkt der Leistungsübergabe von sewikom ist definiert als der Hausanschlusspunkt (APL) der Teilnehmeranschlussleitung. Die Inhouseverkabelung sowie weitere Unterverteilungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von sewikom. Der Kunde ist frei bei der Auswahl des verwendeten Endgerätes, wobei Kunde sicherzustellen hat, dass durch den Einsatz des Endgerätes keinerlei Störungen auf die Netzinfrastrukturen der sewikom ausgeübt wird. sewikom gibt eine Liste von positiv geprüften Endgeräten heraus. Nur für diese Geräte wird von sewikom, sofern bei sewikom erworben, eine technische Unterstützung geleistet. Stellt sewikom fest, dass vom von Kunde eingesetzten Endgerät Störungen auf die Infrastruktur von sewikom ausgehen, ist sewikom berechtigt den Anschluss vorübergehend stillzulegen und den Kunden zur Beseitigung aufzufordern. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Beseitigung der Störungsquelle nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist sewikom von der weiteren Leistungserbringung befreit. Kunde hat dennoch die vereinbarten monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen. sewikom ist darüber hinaus berechtigt dem Kunden den entstandenen Aufwand für die Lokalisierung der Störungsquelle und die Sperrung des Anschlusses zu berechnen.

13 Notruf

Eine jederzeitige Funktionalität des Absetzens eines Notrufes (110/112) ist technisch nicht realisierbar, Insbesondere bei lokalen Stromausfällen auf Seiten des Kunden besteht keine Verbindung über Telefon, somit auch nicht zu den Notrufleitstellen. Der Kunde stellt sewikom daher frei von jeglichen Ansprüchen wegen Nichterreichbarkeit der Notrufdienste.

14 Sonstige Bedingungen

14.1 sewikom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. sewikom haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln.

14.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von sewikom auf einen Dritten übertragen.

14.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.sewikom.de im Internet einsehbar.

14.4 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit sewikom über die in § 68 Abs. 1 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. sewikom erklärt an Streitschlichtungsverfahren NICHT teilzunehmen.

14.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

14.6 Als Gerichtstand wird für den Fall, dass der Kunde kein Endverbraucher ist, Höxter vereinbart.

14.7 Sollte sich einzelne Klauseln in den vorliegenden AGB als nicht gültig erweisen hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit anderer Klauseln.

14.8 Textformerfordernis

Für alle Vertragserklärungen des Kunden genügt das Textformerfordernis. Vereinbarungen über die Aufhebung des Textformerfordernisses sind nicht zulässig. Bei Ausübung des Rechtes des Kunden eine Vertragserklärung im Textformerfordernis abzugeben, obliegt ausschließlich dem Kunden der Nachweis für die unverfälschte und vollständige Zustellung der Textform bei sewikom. Wir empfehlen die Übersendung per Einschreibung (nicht Einwurfeinschreiben!)

  1. Einverständniserklärung und Anerkenntnis

Gem. § 305 Abs. 2 BGB erkläre ich, dass mir vor Vertragsabschluss diese AGB vorgelegen haben und ich diese vollumfänglich zur Kenntnis genommen habe. Weiterhin erkläre ich mich mit deren uneingeschränkten Geltung als Vertragsbestandteil ausdrücklich einverstanden.