Häufig gestellte Fragen zum Anschluss, den Tarifen und zur Technik sowie Installation

Häufige Fragen rund um Glasfaser

Was bedeutet FTTB?

FTTB (Fibre To The Basement oder Fibre To The Building) bedeutet, dass das Glasfaserkabel bis in das Gebäude verlegt wird, beispielsweise in den Hauskeller. Innerhalb des Gebäudes kann der Eigentümer die Signale entweder über bestehende Leitungswege oder WLAN-Verbindungen weiterverteilen.

 

Was sind die Vorteile von Glasfaser? Was bringt mir der Anschluss ans Netz?

 

  • Hervorragende Leitungsqualität: Geringe Anfälligkeit, schnelles Internet und großes Datenvolumen.
  • Modernste und zukunftsweisende Internetversorgung.
  • Datenübertragung mittels Lichtwellen, was bedeutet, dass keine elektromagnetischen Strahlungen entstehen.
  • Keine Einschränkungen in der Bandbreite. Der Glasfaserkunde entscheidet, welche Bandbreite er nutzen möchte , nicht die äußeren Umstände.
  • Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss. Dieses Ausstattungsmerkmal kann für potenzielle Käufer entscheidend sein.
  • Bei einer Vermietung findet man in Zeiten von Homeoffice schneller einen Mieter in einem Objekt mit Glasfaseranschluss.

Wer kann sich anschließen lassen?

Falls an deiner Adresse Glasfaser ausgebaut wird oder bereits ausgebaut ist, besteht die Möglichkeit, einen Vertrag für schnelles Internet mit sewikom abzuschließen. Auf unseren Webseiten findest du Informationen über die Regionen, in denen sewikom dich mit Internet versorgen kann.

Wie bestelle ich das Glasfaser-Internet?

  1. Überprüfe die Verfügbarkeit für deine Adresse Falls bereits ein Glasfaser-Anschluss bis zum Haus vorhanden ist, kannst du einfach einen Internet-Tarif buchen. Liegt dein Haus in einem unserer Ausbaugebiete, jedoch ist es noch nicht an das Glasfaser-Netz angeschlossen, kannst du während der Vorvermarktung einen Auftrag bei uns einreichen. Nach Abschluss der Vorvermarktung bieten wir dir die Möglichkeit, ein Angebot über die zu erwartenden Tiefbaukosten für den Anschluss zu erhalten. Erkundige dich bei uns oder in deiner Gemeinde, ob deine Adresse im Ausbaugebiet liegt und wie der aktuelle Ausbaustatus ist.

2.Fülle das Auftragsformular aus. Mit dem Auftragsformular bestellst du den gewünschten Internet-Tarif und gegebenenfalls verschiedene Telefonie-Leistungen. Bitte vervollständige die Auftragsunterlagen vollständig und unterschreibe an den vorgesehenen Stellen. Die entsprechenden Unterlagen findest du bei den Tarifen in deiner Region.

 3.Unterzeichne die Grundstückseigentümererklärung/Nutzungsvereinbarung. Durch diese Erklärung gestattest du bzw. gestattet die Eigentümer:in uns, alle notwendigen Arbeiten für den Glasfaser-Anschluss auf dem Grundstück und am Gebäude durchzuführen. Bitte lass diesen Vertrag von der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer:in unterschreiben. Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn der Hausanschluss noch nicht vorhanden ist, das heißt, wenn dein Haus noch mit dem Glasfaser-Netz in deiner Region verbunden werden muss. Die entsprechende Vereinbarung findest du bei den Tarifen in deiner Region.

4.Schicke deine komplett ausgefüllten Unterlagen (Auftrag und Nutzungsvereinbarung) an sewikom oder übergebe sie einem unserer Servicepartner, der sie an uns weiterleitet

Welche Möglichkeiten habe ich als Geschäftskunde?

Für gewerbliche Kunden präsentieren wir maßgeschneiderte Internet-Tarife mit erweiterten Download-/Upload-Geschwindigkeiten, einer festen IP-Adresse, symmetrischen Bandbreiten und weiteren faszinierenden Produkten wie Cloud-Diensten, Web-Hosting, Telefonanlagen und mehr. Unser Team für Geschäftskunden steht Ihnen gerne zur Verfügung, um über Verfügbarkeiten, Produkte und Leistungen zu informieren. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter Tel. 05273 3676400.

Häufige Fragen zu Vertrag und Preislisten

Wofür schließe ich einen Vertrag?

Im Vertrag mit sewikom triffst du die Entscheidung für einen Internet-Tarif und optional auch für Telefonie. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch, sofern er nicht rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Ablauf, gekündigt wird. Nach der Vertragslaufzeit kann monatlich gekündigt werden.

Die Preise und Leistungen variieren regional, da jedes Ausbauprojekt unterschiedliche Kosten, Finanzierungs- und Förderbedingungen hat. Die spezifischen Preise und Tarife sind auf den Seiten der jeweiligen Ausbauregionen zu finden.

    Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

    Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über 24 Monate und startet mit der Bereitstellung der Leistung durch sewikom. Sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen.

    Wie kann ich den Vertrag kündigen?

    Eine Kündigung des Vertrags muss schriftlich (per Brief, E-Mail: info@sewikom.de oder Fax: 05273 3676330) an die sewikom GmbH, Unter der Schirmeke 3, 37688 Beverungen erfolgen. Die Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit (24 Monate) eingereicht werden. Nach der

    Optional können Sie im Kundenportal kündigen.

    Habe ich vertragliche Verpflichtungen, wenn ich mir ein Angebot für einen nachträglichen kostenpflichtigen Haus-Anschluss erstellen lasse?

    Wenn du nach Abschluss der Vorvermarktung ein Angebot für die anfallenden Hausanschlusskosten einholst, bleibt dieses Angebot für dich unverbindlich. Das bedeutet, dass der bereits eingereichte Auftrag für einen Tarifvertrag mit sewikom nicht wirksam wird, wenn du das Angebot nicht annimmst. Dies liegt daran, dass wir die Leistung ohne einen physischen Anschluss nicht erbringen können.

    Es entstehen für dich keine Verpflichtungen.

    Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag für Internet /Telefonie?

    Möglichkeit 1: Wenn du deine Rufnummer behalten möchtest, beauftrage die Rufnummernmitnahme/Portierung bei uns (Formular Anbieterwechsel/Portierung). Dann kündigen wir gemeinsam im Rahmen der Rufnummern-Mitnahme deinen bisherigen Vertrag für Telefonie/Internet, sobald der Anschlusstermin feststeht. Wir informieren dich rechtzeitig über das Vorgehen. Kündige nicht selbst, ansonsten geht deine Rufnummer verloren (Nach 90 Tagen ist sie gespeichert und wird dann zur Neuvergabe freigegeben). Wenn Telefonie und Internet in unterschiedlichen Verträgen geregelt sind, musst du deinen Internetvertrag selber kündigen.

    Möglichkeit 2: Wenn du deine Rufnummer nicht behalten möchtest, erhältst du von  der sewikom eine neue Nummer. In diesem Fall musst du deine bisherigen Verträge für Internet und Telefonie selber kündigen.

    Was mache ich, wenn mein derzeitiger Anbieter mir meinen Vertrag kündigt, bevor mein neuer Anschluss bei der sewikom verfügbar ist?

    Falls der Termin, zu dem dein bisheriger Vertrag gekündigt werden soll, im Ankündigungsschreiben noch nicht bekannt ist, empfehlen wir, aktiv bei deinem Anbieter nachzufragen. Je nach Fortschritt des Ausbaus in deinem Gebiet und dem Zeitpunkt des künftigen Anschlusses, stehen dir folgende Optionen zur Verfügung:

    a) Erkundige dich bei deinem bisherigen Anbieter nach Verträgen mit kürzeren Laufzeiten, beispielsweise 12 Monate.

    b) Falls ein vorübergehender Anbieterwechsel bis zur Verfügbarkeit des Glasfaser-Anschlusses für dich infrage kommt, suche nach alternativen Angeboten mit monatlich kündbaren Tarifen. Kümmere dich rechtzeitig vor Ablauf deiner Vertragslaufzeit darum, da ein Wechsel zu einem neuen Anbieter einige Wochen dauern kann. Nach Abschluss des Netzausbaus kannst du aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit nahtlos zu sewikom wechseln, ohne doppelte Kosten zu haben.

    Wäge die verschiedenen Möglichkeiten vor dem Hintergrund der geplanten Ausbauzeit individuell für dich ab. Du kannst uns auch direkt kontaktieren.

    Nach Abschluss des neuen Netzausbaus an deiner Adresse informieren wir dich und erkundigen uns, ob wir dich sofort oder erst nach Ablauf deines dann gültigen Vertrages anschließen sollen, um doppelte Kosten zu vermeiden.

    Ist ein Tarifwechsel jederzeit möglich?

    Ein Upgrade deines Tarifs ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, ohne zusätzliche Einrichtungsgebühren. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tarifwechsel erneut für 24 Monate.

    Ein Wechsel zu einem kostengünstigeren Tarif mit reduzierter Leistung ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich.

    Wie bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis?

    Du hast die Möglichkeit, bei der Bestellung des Telefontarifs kostenlos einen monatlichen Einzelverbindungsnachweis (EVN) für deine geführten Telefongespräche bei uns zu beauftragen. Im Einzelverbindungsnachweis sind alle gebührenpflichtigen Gespräche von deinem Anschluss mit den entsprechenden Rufnummern aufgeführt. Dies kann bei der Überprüfung deiner Rechnung hilfreich sein.

    Wir beachten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften in Bezug auf die Speicherung der erforderlichen Daten und löschen diese entsprechend deiner Anweisungen. Falls du uns mit dem Auftrag betraut hast, findest du deinen aktuellen EVN monatlich in unserem Kundencenter im „Mein Account“-Bereich. Eine detaillierte Anleitung, wie du darauf zugreifen kannst, erhältst du hier.

    Falls du den Einzelverbindungsnachweis nachträglich bestellen möchtest, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

    Wie wird mit meinen persönlichen Daten umgegangen (Datenschutz)?

    Die Sicherheit deiner persönlichen Daten liegt uns besonders am Herzen. Daher haben wir gemäß deutschem Recht umfassende technische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um deine Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.

    Falls du Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz hast, erreichst du unseren
    Datenschutzbeauftragten unter:


    De-bit Computer-Service GmbH
    Telefon: 06051 91675-1800
    Mail: datenschutz@de-bit.de

    Häufige Fragen zur Technik

    Was bedeutet FTTB?

    FTTB (Fibre To The Basement oder Fibre To The Building) bedeutet, dass das Glasfaserkabel bis in das Gebäude verlegt wird, beispielsweise in den Hauskeller. Innerhalb des Gebäudes kann der Eigentümer die Signale entweder über bestehende Leitungswege [LS1] oder WLAN-Verbindungen weiterverteilen. Alte Telefonleitungen können allerdings nicht mehr für die Internetverbindung  genutzt werden. Bei vorhandener Netzwerkverkabelung im Haus sollte mindestens CAT7 verbaut sein, da sonst höhere Bandbreiten nicht garantiert werden können.

    Kann ich meinen bisherigen Router mit dem neuen sewikom-Anschluss weiter nutzen?

    Die bisher verwendete Hardware, einschließlich deines Routers, kann möglicherweise weiterhin genutzt werden, abhängig vom Modell. In diesem Fall wäre jedoch ein Medienkonverter erforderlich. Es ist wichtig, sich über die technischen Anforderungen und die Kompatibilität der Schnittstellen zu informieren, die ein Router oder Medienkonverter erfüllen muss.

    Wie wird die Hardware / der Router an den Glasfaserübergabepunkt angeschlossen?

    Die Installation der Hardware liegt in deinem Verantwortungsbereich. Du hast die Möglichkeit, dies gemäß unserer Anleitung selbst durchzuführen oder einen unserer Servicepartner damit zu beauftragen.

    a) Falls du die FRITZ!Box bei uns bestellt hast (sie wird rechtzeitig geliefert), musst du lediglich den Router mithilfe des mitgelieferten Glasfaser-Anschlusskabels gemäß der Anleitung mit dem Hausübergabepunkt (Glasfaser-APL) verbinden.

    b) Wenn du deinen bisherigen Router in Verbindung mit einem Medienkonverter verwenden möchtest, informiere dich im Voraus über die Schnittstellenkompatibilität deines Geräts. Vor der Freischaltung erhältst du die entsprechenden Zugangsdaten für Telefonie und Internet.

    Wer kann mir bei der Planung/Installation in meinem Haus helfen?

    Falls du Hilfe bei der Inhaus-Verkabelung, dem Anschluss oder der Installation benötigst, steht dir unser Netzwerk von Servicepartnern zur Verfügung. Diese sind bereit, Unterstützung anzubieten und werden dir ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Sprich uns einfach an.

    Häufige Fragen zum Ausbau und zur Verfügbarkeit

    Was bedeutet Vorvermarktung?

    Der Beginn jedes Ausbauprojekts beinhaltet die sogenannte Vorvermarktung. Während des Vorvermarktungszeitraums, der je nach Projekt unterschiedlich lang sein kann (normalerweise 2-3 Monate), werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Region über das geplante Breitbandausbauprojekt informiert. In diesem Zeitraum können Vorverträge für einen Hausanschluss an das geplante Glasfasernetz und die Versorgung mit schnellem Internet abgeschlossen werden.

    Diejenigen, die sich während des Vorvermarktungszeitraums entscheiden und einen Vorvertrag abschließen, profitieren von attraktiven Konditionen. Abhängig vom Projekt können vergünstigte oder sogar kostenfreie Hausanschlüsse angeboten werden (die Kosten für einen Hausanschluss müssen nachträglich vom Eigentümer oder der Eigentümerin getragen werden, wie in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung der Region festgelegt). In vielen Projekten ist der Vorvermarktungszeitraum festgelegt, und eine bestimmte Quote muss erreicht werden, damit der Ausbau der Region erfolgt, da die Finanzierung des Projekts gesichert sein muss.

    Wenn in deiner Region der Ausbau mit Glasfaser geplant ist, informiere dich bitte über den Vorvermarktungszeitraum sowie die verfügbaren Optionen, Tarife und Fristen. Ankündigungen zu Regionen in der Vorvermarktung werden auf der Webseite gemacht.

    Wer kann sich anschließen lassen?

    Informiere dich entweder direkt bei uns oder in deiner Gemeinde, ob deine Adresse im Ausbaugebiet liegt. Nur Adressen in diesem Gebiet können an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Falls deine Adresse im Ausbaugebiet liegt, hast du die Möglichkeit, den Glasfaseranschluss zu beauftragen. Sende uns dazu die Vertragsunterlagen für den Internet-Tarif und die Nutzungsvereinbarung zu.

    Kann ich mich nach Ablauf der Vorvermarktungszeit noch anschließen lassen?

    Die nachträgliche Anbindung eines Hauses an das Glasfasernetz ist möglich, jedoch fallen Kosten für Planung und Tiefbau an. Diese Kosten, die vom Baufortschritt des Projekts abhängen, trägt der/die Eigentümer:in bzw. Antragsteller:in. Wenn die Tiefbauarbeiten in deinem Gebiet bereits abgeschlossen sind, steigen die Kosten entsprechend. Eine frühzeitige Entscheidung ist daher ratsam. Die genauen Konditionen sind in der jeweiligen Nutzungsvereinbarung festgelegt. Wenn du an einem Angebot interessiert bist, nimm Kontakt mit uns auf.

    Ich bin ins Ausbaugebiet zugezogen und möchte einen Anschluss haben. Was ist zu tun?

    a) Falls bereits ein Hausanschluss vorhanden ist, kannst du problemlos einen unserer Tarife in der Region buchen.

    b) Wenn der Hausanschluss bereits beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit, dass der/die vorherige Eigentümer:in oder Vormieter:in dir den Vertrag im Rahmen der Kündigung überlässt.

    c) Falls kein Anschluss vorhanden ist und keiner beauftragt wurde, kannst du bei uns ein Angebot für die voraussichtlichen Planungs- und Tiefbaukosten einholen. Die Kosten variieren je nach Aufwand und Baufortschritt des Projekts in deiner Region und sind in der entsprechenden Nutzungsvereinbarung festgelegt. Kontaktiere uns für ein Angebot.

    Wer muss eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen und wofür?

    Die Nutzungsvereinbarung, auch als Grundstückseigentümererklärung bekannt, erfordert die Unterzeichnung durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Anschluss installiert werden soll.

    Durch diese Vereinbarung erklärt der Eigentümer bzw. die Eigentümerin seine/ihre Zustimmung, dass die erforderlichen Verlege- und Anschlussarbeiten für den Glasfaser-Ausbau auf dem Grundstück durchgeführt werden dürfen.

    Die entsprechende Nutzungsvereinbarung für deine Region findest du auf unserer Homepage unter „Downloads“ Rubrik „Formulare“.

    Was kostet mich der Anschluss?

    Während der Vorvermarktung bietet sich die Gelegenheit, deinen Anschluss an das geplante Glasfasernetz zu vergünstigten oder sogar kostenfreien Konditionen zu erhalten (abhängig vom Projekt und der Förderung).

    Nach Abschluss der Vorvermarktungsphase sind die Planungs- und Tiefbaukosten für einen Hausanschluss vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin zu übernehmen. Die genauen Kosten variieren dabei je nach Ausbauphase und Aufwand. Die genauen Konditionen sind in der entsprechenden Nutzungsvereinbarung festgelegt. Bei Interesse erstellen wir gerne auf Anfrage ein unverbindliches Angebot.

    Was ist, wenn mein Haus mehrere Wohneinheiten hat?

    Um das Haus anzuschließen, ist es erforderlich, mindestens einen Vertrag mit der sewikom abzuschließen und die Grundstückseigentümererklärung einzureichen. In dieser Erklärung sollte angegeben werden, ob es sich um ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit der Angabe der Anzahl der Wohneinheiten handelt. Diese Information ist entscheidend, da in der Planung entsprechend die erforderliche Anzahl von Glasfasern für die vorhandenen Wohneinheiten berücksichtigt wird.

    Die ausbauende Firma ist bis zum Hausübergabepunkt, auch als Glasfaser-APL (Abschluss-Punkt-Linientechnik) bezeichnet, verantwortlich. Innerhalb deines Hauses liegt die Verantwortung für die Weiterverteilung von Leitungen oder Anschlüssen bei dir als Hauseigentümer:in. Falls du Unterstützung bei der Verkabelung in deinem Haus oder bei der Installation der Hardware benötigst, kannst du dich gerne mit uns in Verbindung setzen.

    Was ist, wenn ich zur Miete wohne und einen Anschluss haben möchte?

    Wurde während der Vorvermarktung ein Antrag auf einen Hausanschluss gestellt und gegebenenfalls bereits ein Vertrag abgeschlossen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit für dich als Mieter:in, den Vertrag auf Antrag zu übernehmen oder einen neuen Vertrag mit der sewikom abzuschließen.

    Falls das Haus bisher noch nicht in der Planung berücksichtigt wurde, solltest du klären, ob ein nachträglicher Anschluss mit den entsprechenden Anschlusskosten übernommen wird. Bei Interesse würde der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ein Angebot für die Anschlusskosten einholen. Zusätzlich muss ein Auftrag bei der sewikom für diese Adresse vorliegen.

    Wie wird das Glasfaser-Kabel auf meinem Grundstück/zu meinem Haus<br /> verlegt?

    Abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds auf deinem Grundstück, einschließlich verlegter Leitungen, Hindernisse wie Baumwurzeln oder Steine, erfolgt die Verlegung des Glasfaserkabels entweder in offener Bauweise durch einen Graben oder mithilfe einer Erdrakete, die das Kabel unterirdisch schießt. Das Kabel wird zu einem Übergabepunkt geführt, der üblicherweise an der Innenseite deiner Hauswand liegt. Die Entscheidung über das anzuwendende Verfahren trifft die Tiefbaufirma nach einer Besichtigung deines Grundstücks.

    Ab dem Übergabepunkt in deinem Haus liegt die Verantwortung bei dir für den
    Anschluss des Routers und möglicher weiterer Hardware (wie PC, Drucker, Fax etc.). Mithilfe unserer Anleitung zum Anschluss des Routers an den Glasfaser-
    Übergabepunkt (APL) kannst du dies problemlos selbst erledigen.

    Muss ich mit Ausbaukosten für den Glasfaser-Anschluss rechnen?

    Der Glasfaserausbau ist bis zu einer Strecke von unter 15 Metern ab der Grundstücksgrenze zum Haus kostenfrei, und dies gilt pro Anschluss. Es erfolgen keine Gutschriften oder Erstattungen für Streckenlängen unter 15 Metern.

    Beispiel A: Ein Mehrfamilienhaus mit vier erteilten sewikom-Aufträgen erhält dementsprechend viermal 15 Meter auf dem Grundstück ab der Grundstücksgrenze.

    Beispiel B: Ein Doppelhaus liegt 30 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Beide Parteien erhalten einen kostenlosen Anschluss, da sie jeweils 15 Meter frei haben.

    Strecken auf privatem Grund, die länger als 15 Meter sind, können entweder von der sewikom zu einem subventionierten Preis von 35,00 €/m inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer übernommen werden oder eigenständig hergestellt bzw. mit einem Leerrohr versehen werden (ungefähr 60 cm tief).

    Die Anzahl der Aufträge pro Haus und die verfügbare Länge werden vorab bei der Baubesprechung mit dem Eigentümer erläutert.

    Es ist zu beachten, dass zusätzliche Ausbaukosten entstehen, wenn nach Abschluss der Vorvermarktung die Entscheidung für einen Hausanschluss an das Glasfasernetz

    Kann ich meinen Anspruch auf den Glasfaser-Anschluss beim Verkauf meiner Immobilie übertragen?

    Der Anspruch auf einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss kann auf einen nachfolgenden Eigentümer oder Mieter der Immobilie übertragen werden.

    Hierfür ist es notwendig, dass du als bisheriger Vertragspartner eine „Vertragsüberlassung“ unterzeichnest. Um den Anspruch auf den zu verlegenden
    Anschluss zu wahren, muss der neue Eigentümer oder Mieter innerhalb von 4 Wochen einen Vertrag mit der sewikom über einen Internet-Tarif mit einer
    Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten abschließen.

    Häufige Fragen zum Anbieterwechsel, Umzug, Tarifwechsel

    Ist es möglich, die Telefonnummern mitzunehmen? Und wer übernimmt die Portierung (Übertragung) meiner Telefonnummer?

    Wenn du den Wunsch geäußert hast, deine Rufnummer zu behalten, kümmern wir uns gemeinsam mit dir um die Portierung. Sobald wir vom Tiefbau einen Fertigstellungstermin für deine Adresse erhalten, werden wir dich benachrichtigen und alle notwendigen Schritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten mit dir besprechen.

    Wer kündigt meinen bisherigen Vertrag für Internet/Telefonie?

    a) Möchtest du deine Rufnummer behalten, beauftrage bitte die Rufnummernmitnahme/Portierung bei uns (siehe PDF-Formular Anbieterwechsel/Portierung). Im Rahmen dieses Prozesses kündigt die sewikom gemeinsam mit dir deinen bisherigen Vertrag für Telefonie/Internet, sobald der Anschlusstermin festgelegt ist. Wir kommen rechtzeitig auf dich zu und informieren dich über das Vorgehen. Bitte kündige nicht eigenständig, da andernfalls deine Rufnummer verloren gehen könnte! Falls Telefonie und Internet in getrennten Verträgen geregelt sind, musst du deinen Internetvertrag eigenständig kündigen.

    b) Entscheidest du dich dafür, deine Rufnummer nicht zu behalten, erhältst du von der sewikom eine neue Nummer. In diesem Fall bist du selbst für die Kündigung deiner bisherigen Verträge für Internet und Telefonie verantwortlich.

    Was mache ich, wenn mein derzeitiger Anbieter mir meinen Vertrag kündigt, bevor mein neuer Anschluss bei der sewikom verfügbar ist?

    Falls der Termin für die Kündigung deines bisherigen Vertrags im Ankündigungsschreiben noch nicht bekannt ist, empfehlen wir, aktiv bei deinem aktuellen Anbieter nachzufragen. Abhängig davon, wie weit dieser Termin in der Zukunft liegt und wie fortgeschritten der Glasfaser-Ausbau in deinem Gebiet ist, kannst du folgende Optionen in Betracht ziehen:

    a) Erkundige dich bei deinem aktuellen Anbieter nach Verträgen mit kürzeren Laufzeiten, beispielsweise 12 Monate, auch wenn solche Optionen nicht immer aktiv beworben werden.

    b) Wenn für dich ein vorübergehender Wechsel des Anbieters bis zur Verfügbarkeit des Glasfaseranschlusses in Betracht kommt, suche nach alternativen Angeboten. Einige Anbieter bieten monatlich kündbare Tarife an. Kümmere dich rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit darum, da der Wechsel zu einem neuen Anbieter einige Wochen dauern kann. Nach Abschluss des Glasfasernetzes kannst du aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit schnell zu sewikom wechseln, um doppelte Kosten zu vermeiden.

    Es ist ratsam, die verschiedenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der geplanten Ausbauzeit individuell abzuwägen. Du kannst uns gerne dazu kontaktieren.

    Nach Fertigstellung des neuen Netzes an deiner Adresse werden wir dich informieren und abfragen, ob du sofort oder erst nach Ablauf deines dann gültigen Vertrags angeschlossen werden möchtest, um doppelte Kosten zu vermeiden.

    Kann ich meine Telekom-E-Mail-Adresse z.B. Mustermann@t-online.de behalten/mitnehmen?

    Die Telekom hat ein Angebot, mit dem Kunden ihre bisherige t-online-Adresse kostenfrei als Freemail behalten können. Weitere Informationen dazu findest du
    unter: https://www.telekom.de/unterwegs/apps-und-dienste/kommunikation/telekom-e-mail, oder du kannst dich direkt bei der Telekom erkundigen.
    Es ist bedauerlicherweise nicht möglich, deine E-Mail-Adresse zur sewikom zu transferieren.

    Ist ein Tarifwechsel jederzeit möglich?

    Ein Upgrade des Tarifs ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, ohne dass erneute Einrichtungsgebühren anfallen. Beachte jedoch, dass mit dem Tarifwechsel die Vertragslaufzeit erneut für 24 Monate beginnt.

    Ein Wechsel zu einem kostengünstigeren Tarif mit weniger Leistung ist erst nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit möglich.

    Kann ich meinen Anspruch auf den Glasfaseranschluss beim Verkauf meiner Immobilie an den neuen Eigentümer übertragen?

    Die Möglichkeit, einen kostenfreien oder vergünstigten Hausanschluss auf einen nachfolgenden Eigentümer/Mieter der Immobilie zu übertragen, besteht ausschließlich vor Vertragsbeginn. Hierfür muss der bisherige Eigentümer/Vertragspartner eine „Kündigung und gleichzeitige Vertragsüberlassung“ an den neuen Eigentümer/Mieter unterzeichnen. Um den Anspruch auf den zu verlegenden Anschluss aufrechtzuerhalten, muss der neue Eigentümer/Mieter innerhalb von 4 Wochen einen Vertrag mit der sewikom über einen Internet-Tarif für mindestens 24 Monate abschließen.

    Das entsprechende Formular findest du hier.

    Ein bereits laufender Vertrag kann nicht übertragen werden und muss ordentlich gekündigt werden (fristgerecht und schriftlich).

    Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ich umziehe?

    Bei einem Umzug innerhalb des Einzugsgebiets der sewikom bleibt der Vertrag gemäß § 21 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die vereinbarte Vertragslaufzeit unverändert bestehen. Sollte die sewikom am neuen Wohnsitz keine entsprechenden Leistungen anbieten, besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Auszugszeitpunkt zu beenden oder die Kündigung für einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren.

    Antworten auf häufige Fragen zu technischen Problemen

    Mein Internet oder Telefon funktioniert nicht richtig.

    Beachte die nachstehenden Anweisungen in der aufgeführten Abfolge:

    1. Überprüfe, ob das sewikom-Endgerät (z.B., FRITZ!Box) mit Strom versorgt wird.
    2. Trenne das sewikom-Endgerät für zehn Sekunden vom Strom.
    3. Überprüfe, ob das WLAN des sewikom-Endgeräts aktiviert ist. Falls die Störung weiterhin besteht, melde sie bitte bei sewikom

    Wie überprüfe ich, welche Leistung bei mir ankommt?

    Um die tatsächliche Internetgeschwindigkeit bei dir zu ermitteln, kannst du einen sogenannten „Speedtest“ durchführen. Wir empfehlen den Speedtest von der Bundesnetzagentur-Website: www.breitbandmessung.de

    Wichtige Hinweise für die Messung:

    • Das Endgerät muss für die Messung über ein LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein. Es können nur Messungen über ein LAN-Kabel berücksichtigt werden.

    • WLAN sollte für die Messung am Router deaktiviert sein.

    • Parallel sollten keine anderen Anwendungen im Internet genutzt werden.

    Andernfalls könnten die Ergebnisse nicht aussagekräftig sein! Wenn der Speedtest eine unzureichende Datenversorgung bis zu deinem Hausanschluss ergibt, nimm bitte Kontakt mit unserem technischen Support auf.

    Mein Speedtest zeigt weniger Geschwindigkeit an als gebucht.

    Wenn der Speedtest eine geringere Geschwindigkeit als die gebuchte anzeigt, liegt dies in der Regel daran:

    • Es könnten zusätzliche internetfähige Geräte im selben Netzwerk eingeloggt sein, die zusätzliche Daten empfangen und senden, was zu einer Verringerung der Geschwindigkeit am gemessenen Gerät führt.
    • Der Speedtest berücksichtigt möglicherweise nicht alle zu übertragenden Inhalte sowie verpackte Zusatzinformationen (= Nettodatentransferrate), während die gebuchte Geschwindigkeit (= Bruttodatentransferrate) diese Faktoren einbezieht.

    Es ist wichtig zu beachten, dass aussagekräftige Messungen nur über ein LAN-Kabel durchgeführt werden können. Wir empfehlen die Nutzung der Seite der Bundesnetzagentur zur Messung der Internetgeschwindigkeit.

    Mein Internet über WLAN funktioniert nicht richtig.

    Die Distanz zwischen dem Router und den Endgeräten stellt oft eine häufige Ursache für WLAN-Probleme dar. Selbst kleine Veränderungen in der Position des Routers können sich auf die Verbindungsqualität auswirken. Um die Signalstärke zu überprüfen, empfiehlt es sich, die Anzahl der Balken auf den Endgeräten wie Handys, PCs oder Laptops zu überprüfen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der Baustruktur kann es sinnvoll sein, Lösungen wie einen WLAN-Verstärker oder einen DECT-Repeater einzusetzen, um die Qualität von Internet- oder Telefonsignalen zu verbessern. Bei Bedarf stehen unsere Servicepartner zur Verfügung, um individuelle Beratung anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen vorzuschlagen.

    FAQ VDSL-NEXT! 

    Was ist VDSL?

    Die Abkürzung VDSL steht für „Very High Digital Subscriber Line“ und repräsentiert eine vergleichsweise neue Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologie, die auf der ADSL-Basis beruht (Definition). Der VDSL-Standard (ITU-T G.993.2) ermöglicht erhebliche Bandbreiten, was die Nutzung anspruchsvoller Internetanwendungen ermöglicht. Bei „neueren DSL-Technologien wird ein Teil der Verbindung zum Kunden über Glasfaserleitungen realisiert (FTTC). Zudem kommen modernere Verfahren bei der Datenmodulation zum Einsatz. Über Breitbandanschlüsse, die auf VDSL basieren, können Verbraucher mit Geschwindigkeiten von bis zu 250 MBit/s im Internet surfen. 

    Wie lange wird für die Bearbeitung meines Antrags für den VDSL-NEXT!-Anschluss benötigt?

    Normalerweise dauert die Bearbeitung Deiner Bestellung etwa acht Wochen. Nur wenn Deine Ortschaft bereits erschlossen ist, kannst Du einen VDSL-NEXT!-Anschluss ordern. Über die Verfügbarkeitsabfrage kannst Du feststellen, ob VDSL-NEXT! angeboten wird. 

    BITTE BEACHTEN: Wir übernehmen den Wechselservice für Dich. Deshalb ist eine Kündigung deinerseits nicht nötig. 

    Wie viele Telefonnummern und Leitungen hat der Standard-Telefonanschluss bei Neubeantragung?

    Der Standard-Telefonanschluss* ermöglicht den Betrieb von bis zu zwei Leitungen (Sprachkanälen) und drei Rufnummern. Selbstverständlich kann er auch ausschließlich mit einer Rufnummer genutzt werden. 

    Im Rahmen der Erstbeantragung des Standard-Telefonanschlusses* können bis zu sieben zusätzliche Rufnummern hinzugefügt werden, wodurch insgesamt 10 Rufnummern verfügbar sind. Ab der vierten Rufnummer fällt eine einmalige Gebühr von 11,90 EUR inkl. MwSt. pro zugeteilter Rufnummer an. 

    *Teil der VDSL-NEXT!-Tarife. 

    Ja, Deine Telefonnummern kannst du behalten. 

    Ist ipTV für meinen VDSL-NEXT!-Anschluss verfügbar?

    ipTV ist in Form von waipu.tv bei uns verfügbar. Erlebe Unterhaltung pur: Live TV, Filme, Serien und vieles mehr – wann und wo Du willst! Du kannst Sendungen einfach pausieren und neu starten oder mit der Aufnahmefunktion zeitversetzt anschauen. 

    Je nach Paket sind bis zu vier parallele Streams möglich. Mittels zukunftsorientierter IP-Technologie genießt Du mit waipu.tv Fernsehen der neuen Art. https://www.sewikom.de/waipu-tv/ 

    Kann ich auch einen direkten Glasfaseranschluss (FTTB/FTTH) für mein Grundstück oder Gebäude von sewikom bekommen?

    Wenn Du Interesse an einem Glasfaseranschluss (FTTB/FTTH) hast, dann sende uns einfach eine Mail an „info@sewikom.de“ zu. Bitte teile uns dabei Deine Kontaktdaten sowie die Adresse für den gewünschten Anschluss mit. Unsere Berater*innen werden sich umgehend mit Dir in Verbindung setzen. Alternativ kannst Du unser Beratungsteam auch telefonisch unter 05273 36 76 – 400 erreichen.

    Kann ich als zukünftiger Glasfaserkunde zuvor VDSL-NEXT! nutzen?

    Durch unsere Verfügbarkeitsabfrage kannst du prüfen, ob VDSL-NEXT! für dein Haus (deine Wohnung) verfügbar ist. Ein zukünftiger Wechsel zu Glasfaser ist problemlos möglich, wenn VDSL-NEXT! bereits verfügbar ist. Der von Dir gewählte Glasfaser-Tarif tritt nahtlos an die Stelle des VDSL-NEXT!-Vertrags. Damit entfallen die einmaligen Bereitstellungskosten für den Glasfaseranschluss in Höhe von 59,90 Euro. Zusätzlich profitierst Du ein Jahr lang von einem Neukundenbonus in Höhe von 19,90 Euro pro Monat für eine Geschwindigkeit von bis zu 100 MBit/s. 

    Fragen zur Technik oder Installation 

    Welche Router kann ich verwenden?

    Für die optimale Nutzung Deines VDSL-Next!-Anschlusses empfehlen wir folgende Fritz!Box-Modelle: 

    • Fritz!Box 7530 
    • Fritz!Box 7530 AX 
    • Fritz!Box 7590 

    Unter gewissen Einschränkungen (kein Support, kein Supervectoring) sind auch die Modelle 7430 und 7490 nutzbar. 

    Andere ältere Modelle oder ein Speedport-Router sind nicht geeignet. 

    Wie richte ich meinen Internetanschluss oder Telefonanschluss ein?

    Die Anweisungen zur Aktivierung Deines Internet- oder Telefonanschlusses sind auf unserer Website im Abschnitt „Informationen“ verfügbar. Hier ist der Link zur Anleitung für die Inbetriebnahme: https://www.sewikom.de/anleitungen/ 

    Beste Leistung mit Powerline

    In diesem Video erfährst Du mehr über den optimalen Einsatz eines Powerline-Adapters in Verbindung mit Deinem VDSL-NEXT!-Anschluss.

    Fragen zur Auftragsverwaltung oder Ihrem Kundenkonto 

    Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

    Die Mindestvertragslaufzeit unserer Produkte beträgt 24 Monate, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit. Falls keine rechtzeitige Kündigung zum Laufzeitende erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat.  

    Gibt es ein Kundenkonto, in dem ich meine Kundendaten einsehen kann?

    Ja, es gibt ein Kundenkonto auf dem Deine Verträge und Rechnungen hinterlegt sind. Du kannst dich folgender Seite einloggen: https://kundencenter.sewikom.de/ 

    Wir verschicken die Zugangsdaten für das Online-Kundencenter postalisch mit der Auftragsbestätigung. 

    Ich habe meine Zugangsdaten für das Kundenkonto vergessen.

    Falls Du Deine Zugangsdaten für das Kundenkonto vergessen haben solltest, dann kannst du dich gerne mit uns (Tel. 05273 36 76 – 400, Mail: info@sewikom.de) in Verbindung setzen.  

    Ich verkaufe meine Immobilie oder ziehe aus, wie gehe ich vor?

    Es ist am besten, wenn Du dann Kontakt mit uns aufnimmst (Tel. 05273 36 76 – 400, Mail: info@sewikom.de). 

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug?

    Im Falle des Umzugs innerhalb des Einzugsgebietes der sewikom wird der Vertrag in unveränderter Form für die geschlossene Vertragslaufzeit beibehalten. 
    Falls die Leistung der sewikom an Deinem neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, kannst du den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Zeitpunkt des Auszugs kündigen oder mit Wirkung für einen späteren Zeitpunkt. 

    Wie kann ich meine Rechnung zahlen?

    Du kannst die Rechnung per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Das entsprechende Formular liegt bei der Bestellung bereit. 

    Wie kann ich auf meine Rechnungen zugreifen?

    Deine Rechnung findest Du in deinem Kundenkonto. 

    Wie kann ich Zusatzoptionen oder Upgrades buchen bzw. deaktivieren?

    Sende einfach ein Mail mit Deinen Wünschen an “info@sewikom.de”. 
    Wir prüfen dann die Machbarkeit. Du erhältst schnellstmöglich eine Information.