Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Erbringen von Telekommunikationsdiensten gegenüber privaten Kunden (Verbraucher § 13 BGB)

§ 1
Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für zwischen der
sewikom GmbH, unter der Schirmeke 3, 37688 Beverungen und privaten Kunden (Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB, nachfolgend Vertragspartner genannt) geschlossene Verträge über das Erbringen
von Telekommunikationsdiensten und -dienstleistungen.
2. Abweichende beziehungsweise widersprechende AGB des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, das heißt, es gelten ausschließlich unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

§ 2
Vertrags- und Leistungsgegenstand

Der Vertrags- und auch der Leistungsgegenstand ergeben sich aus dem Vertrag, der Auftrags-
bestätigung, der Leistungsbeschreibungen, den Preislisten, sowie aus diesen allgemeinen Geschäfts-
bedingungen.
Sofern mit uns ein Breitbandvertrag abgeschlossen wurde, so besteht unsere geschuldete Leistung in der
Erbringung einer physikalischen Anschlussgeschwindigkeit von VDSL-Internet (FTTC) und ausdrücklich
nicht in der Bereitstellung einer dedizierten Übertragungsgeschwindigkeit zu einzelnen oder mehreren
Gegenstellen im Internet. Die üblichen und mangelfreien Anschlussbandbreitenkorridore für die
speziellen Produkte können jederzeit in den jeweiligen Produktinformationsblättern eingesehen
werden.
Die tatsächlich zu realisierende Datenübertragungsgeschwindigkeit im Internet ist von einer Vielzahl
externer Faktoren abhängig, die sämtlich nicht im Verantwortungs- und Beeinflussungsbereich liegen
und können daher auch nur einen Bruchteil der oben genannten Anschlussbandbreitenkorridore
betragen. Gemäß Transparenzverordnung wird unser Vertragspartner hiermit auf die Möglichkeit
der Prüfung des aktuellen Datenübertragungsdurchsatzes im Internet gegen die Server der
Bundesnetzagentur hingewiesen. Der Test ist aufrufbar unter www.breitbandmessung.de.
Bezüglich der Nutzung des Internets wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Maskierungs-
techniken des Datenverkehrs (sogenannte CG-NAT) zum Einsatz kommen. Einige wenige ältere
Anwendungen sind dadurch eingeschränkt. Sofern der Vertragspartner eine öffentliche und ggfls.
auch feste Netzwerkressource (IPV4) benötigt, muss dies als kostenpflichtige Zusatzleistung beauftragt
werden.

§ 3
Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt mit uns mit Zugang unserer Auftragsbestätigung bei dem Vertragspartner
zustande, sofern mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart wurde. Wird die vereinbarte
Leistung von uns früher bereitgestellt, so kommt der Vertrag bereits mit der Bereitstellung der
vereinbarten Leistung zustande.
2. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabe-
fähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.

§ 4
Vertragsbeginn

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit der Leistungs-
erbringung bzw. beginnt der Vertrag ab Bereitstellung der Leistung durch uns.

§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen

1. In den angebotenen beziehungsweise vereinbarten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die berechneten Preise mit Zugang der Rechnung
beim Vertragspartner fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Vertragspartner
im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Der Vertragspartner verpflichtet im Übrigen, uns über jede Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich
zu informieren.
3. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
4. Wir sind im Übrigen berechtigt, monatliche Preise im Voraus in Rechnung zu stellen. Sonstige Preise,
wie Verbindungspreise, werden nach Erbringung der Leistung berechnet.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch
verknüpft sind. Außerdem ist der Vertragspartner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Als Zahlungsart wird SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart. Abweichende Zahlungsarten sind
schriftlich zu vereinbaren und können mit einem zusätzlichen Entgelt versehen sein. Wir buchen den
Rechnungsbetrag frühestens am auf den Tag der Rechnungsstellung folgenden Bankarbeitstag vom
vereinbarten Konto ab. Die erste Rechnung wird an den dem Tag, der auf die erfolgreiche Anschaltung
folgt, erstellt (Bill-Date) frühestens am, auf den mitgeteilten Schalttermin folgenden Bankarbeitstag.
Mit Übersendung der Auftragsbestätigung gelten unsere Mitteilungspflichten hinsichtlich der
Ankündigungsfristen des Lastschrifteinzugs als erfüllt.
Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu
sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift, deren Grund wir nicht zu vertreten
haben, hat der Vertragspartner uns die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das
kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. Ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 2,50 EUR
pro Vorgang gilt als vereinbart. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein
geringerer Schaden oder aber gar kein Schaden entstanden ist. Wir behalten uns im Übrigen vor, gegen
entsprechenden Nachweis, einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 6
Leistungszeit

Sind von uns Lieferfristen und/oder Ausführungsfristen zur Grundlage für die Auftragserteilung
gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für
die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Vertragspartner etwaige Mitwirkungspflichten
nicht erfüllt.

§ 7
Vertragslaufzeit und Kündigung

Wir bieten verschiedene Verträge mit verschiedenen Mindestvertragslaufzeiten an.
Die Mindestvertragslaufzeiten sind dem jeweiligen Vertrag, der Preisliste des jeweiligen Produkts bzw.
Tarifs oder der jeweiligen Zubuchoption zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeiten verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht von einer der
beiden Vertragsparteien rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat
gekündigt wurde. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat,
vor Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit bzw. der Laufzeitverlängerung bzw. der Laufzeitverlängerung
frühestens zu deren Ablauf kündbar.
Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Für die Kündigung genügt Textform.
Die Beweislast für den Zugang der Kündigung liegt beim Versender der Kündigung. Es wird daher
ausdrücklich die Kündigung schriftlich per Post (Einschreiben) empfohlen. Soweit keine Kündigung
erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch und ohne weitere Erklärung auf unbestimmte
Zeit, mit einer jederzeitigen Kündigungsfrist von einem Monat.
Tarif- und Produktwechsel in höherwertige Tarife sind jederzeit auch während der vereinbarten
Vertragslaufzeit möglich, wobei bei Produktwechseln ggf. ein erneutes Installationsentgelt berechnet
wird.
Tarif- und Produktwechsel in minderwertigere Tarife sind grundsätzlich erst nach Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit oder in Ausnahmefällen durch Zahlung eines zusätzlichen Einmalentgeltes möglich.
Kündigen wir einen Vertrag vorzeitig aus einem von dem Vertragspartner zu vertretenem wichtigem
Grund, so ist der Vertragspartner verpflichtet, an uns einen pauschalierten Schadensersatz zu
entrichten. Dieser pauschalierte Schadensersatzbetrag ergibt sich aus 80 Prozent der bis zum Ablauf
der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlende monatliche Preise. Dieser Betrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren Schaden nachweisen oder aber der Vertragspartner
nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 8
Notruf

Eine jederzeitige Funktionalität des Absetzens eines Notrufes (110/112) ist technisch nicht realisierbar,
insbesondere bei lokalen Stromausfällen auf Seiten des Vertragspartners besteht keine Verbindung
über Telefon, Internet und somit auch nicht zu den Notrufleitstellen.
Der Vertragspartner stellt uns daher frei von jeglichen Ansprüchen wegen Nichterreichbarkeit der
Notrufdienste.

§ 9
Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners

Der Vertragspartner hat insbesondere folgende Pflichten und Obliegenheiten:
– Sofern für die Erbringung der Leistung Zugang zum Grundstück und/oder den darauf
befindlichen Gebäuden benötigt wird, uns den Zugang auf Kosten des Vertragspartners
zu ermöglichen.
– Erforderlichen elektrischen Strom sowie die Erdung für die Installation, den Betrieb sowie
die Instandhaltung auf Kosten des Vertragspartners bereitzustellen.
– Unsere Softwareänderungen zuzulassen, beispielsweise am Router, Receiver etc.
(z.B. automatische Updates).
– Die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu dem ausschließlich im vertraglich
vereinbarten Umfang zu nutzen und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten
Zwecke zu nutzen.
– Änderungen des Namens des Vertragspartners, der Anschrift des Vertragspartners, der
Bankverbindung des Vertragspartners, des Rechnungsempfängers sowie der für die
Vertragsabwicklung genannten E-Mail-Adresse uns unverzüglich nach entsprechender
Änderung mitzuteilen.
– Persönliche Zugangsdaten geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn durch
den Vertragspartner vermutet wird, dass unberechtigte Personen diese Zugangsdaten
kennen könnten.
– Die Schutzrechte und die Persönlichkeitsrechte Dritter (wie zum Beispiel Urheberrechte)
zu beachten.
– Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu benutzen beziehungsweise zu missbrauchen.

§ 10
Leistungen durch Dritte

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu Dritte zu erbringen, wie beispielsweise TV-
Leistungen.

§ 11
Verbindungstrennung

Wir sind berechtigt, die Verbindung, das heißt den Datentransfer, nach einer dauerhaften, ununter-
brochenen Nutzung von mindestens zwei Stunden zeitweise die Verbindung zu unterbrechen bzw. wir
sind berechtigt innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden die Verbindung einmal zu trennen bzw. zu
unterbrechen. Die Trennung bzw. Unterbrechung der Verbindung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Eine
erneute Verbindung ist sofort wieder möglich.

§ 12
Haftung für Mängel

1. Für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
haftet sewikom nach den Regelungen des TKG.
2. Im Übrigen haftet sewikom bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garan-
tierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sewikom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit unbeschränkt. Wenn sewikom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug
geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn sewikom eine wesentliche
Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
4. Für den Verlust von Daten haftet sewikom bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und
im Umfang von Ziffer 10.3 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in
geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
5. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder
Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen
Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für
Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig
entfernte Treiber entstehen können.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 13
Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des
Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflich-
ten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir
für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies
auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Für den Verlust von Daten bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn der Vertragspartner seine
Daten regelmäßig so gesichert hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.

§ 14
Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kauf-
preises vor.
2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Vertragspartner
unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies
gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein
die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

§ 15
Endgerät (freie Routerwahl)

Grundsätzlich liegen der Betrieb und die, gemäß den anerkannten Regeln der Technik, ordnungs-
gemäße Absicherung des Endgerätes (Router) einzig im Verantwortungsbereich des Endkunden.
Der Punkt der Leistungsübergabe von sewikom ist definiert als der Hausanschlusspunkt (APL) der
Teilnehmeranschlussleitung.
Die Inhouseverkabelung sowie weitere Unterverteilungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von
sewikom. Der Kunde ist frei bei der Auswahl des verwendeten Endgerätes, wobei Kunde sicherzustellen
hat, dass durch den Einsatz des Endgerätes keinerlei Störungen auf die Netzinfrastrukturen der
sewikom ausgeübt wird. sewikom gibt eine Liste von positiv geprüften Endgeräten heraus. Nur für
diese Geräte werden von sewikom, sofern bei sewikom erworben, eine technische Unterstützung geleistet.
Stellt sewikom fest, dass vom von Kunde eingesetzten Endgerät Störungen auf die Infrastruktur von
sewikom ausgehen, ist sewikom berechtigt, den Anschluss vorübergehend stillzulegen und den Kunden
zur Beseitigung aufzufordern. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Beseitigung der Störungsquelle
nicht innerhalb der gesetzten Frist nach ist sewikom von der weiteren Leistungserbringung befreit.
Kunde hat dennoch die vereinbarten monatlichen Entgelte weiterzubezahlen. sewikom ist darüber
hinaus berechtigt dem Kunden den entstandenen Aufwand für die Lokalisierung der Störungsquelle
und die Sperrung des Anschlusses zu berechnen.

§ 16
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Vertragspartner gegenüber uns oder einem
Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 17
Änderungen von Preisen, Leistungsbeschreibungen und/oder AGB

1. Wir behalten uns vor, Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Und
zwar dann, wenn Änderungen der Rechtslage (auch aufgrund von Rechtsprechung) behördliche
Anordnungen oder für uns unvorhersehbarer Entwicklungen, die wir nicht selbst veranlasst und
auch keinen Einfluss darauf haben, dies erforderlich machen sowie die bestehende Ausgewogenheit
des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Dabei sind wir allerdings nicht berechtigt,
wesentliche Vertragsregelungen, beispielsweise Art und Umfang des vereinbarten Produkts,
Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen abzuändern.
2. Ferner sind wir berechtigt, die auf Grundlage des jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach
billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für
die Preisbildung beziehungsweise Preisberechnung maßgeblich sind. Diese Gesamtkosten bestehen
insbesondere aus Kosten für die Netzbereitstellung, die Netznutzung sowie den Netzbetrieb,
Personalkosten, Dienstleistungskosten, Allgemeinkosten, Energiekosten, Gebühren, Auslagen sowie
Beiträgen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen; dagegen
kommt eine Preisermäßigung in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten absenken. Erhöhungen bei
einer Kostenart, zum Beispiel bei Kosten für den Netzbetrieb, dürfen von uns nur in dem Umfang für
eine Preiserhöhung berücksichtigt werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten
in anderen Bereichen, etwa bei Energiekosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von uns lediglich
die Preise zu ermäßigen, sofern diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen
Kostenart ganz oder teilweise kompensiert beziehungsweise ausgeglichen werden. Wir werden bei
Ausübung unseres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung beziehungsweise
Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Vertragspartner ungünstigeren
Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, das heißt Kostensenkungen
mindestens im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostenerhöhungen. Im Übrigen sind
Preisanpassungen durch uns in dem Umfang durchzuführen, in dem dies die Bundesnetzagentur
verbindlich gefordert wird.
3. Wir werden den Vertragspartner über Änderungen von Preisen, Leistungsbeschreibungen sowie der
allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform unter drucktechnischer
Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor
dem Inkrafttreten der Änderung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gem. § 57 Abs. 1
und Abs. 2 SKG informieren. Der Vertragspartner kann im Falle einer einseitigen Änderung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen sowie der Preise den Vertrag ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist und auch ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
ausschließlich zum Vorteil des Vertragspartners, rein administrativer Art und haben keine negativen
Auswirkungen auf den Vertragspartner oder sind unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich
geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt
erklärt werden, indem dem Vertragspartner die Information über die Änderung zugeht. Der Vertrag
kann allerdings durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zudem die
Änderung wirksam werden soll. Wir werden den Vertragspartner entsprechend den gesetzlichen
Regelungen auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Information über
die Änderung gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Im Falle
einer Anpassung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt
entsprechend anzupassen, ohne dass der Kunde zum Widerspruch gegen die Erhöhung berechtigt ist.

§ 18
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen Bestimmung, werden die Parteien eine
solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten
Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücke.